Abmahnfalle für Shopbetreiber – Die Buttonlösung …
Shopbetreiber mit dem konventionellen “bestellen” – Button laufen ab 1. August 2012 Gefahr Abmahnungen zu kassieren.
Der Grund für diese Gesetzesänderung waren die vielen Abo-Fallen im Internet. Wo beispielsweise ein gratis Bestellbutton den Verbraucher dazu verleitet hat etwas vermeintlich “kostenloses” zu bestellen. Die Kosten aber waren in den AGB`s versteckt.
Erlaubt sind zukünftig folgende Button-Beschriftungen, die direkt zum Kaufabschluss führen:
- Zahlungspflichtig bestellen
- Kostenpflichtig bestellen
- Zahlungspflichtigen Vertrag schliessen
- Kaufen
Nicht zulässig sind Beschriftungen wie: Anmeldung, Weiter, Bestellen, Bestellung abgeben.
Quelle T3N