Abmahnfalle für Shopbetreiber – Die Buttonlösung …

Shopbetreiber mit dem konventionellen “bestellen” – Button laufen ab 1. August 2012 Gefahr Abmahnungen zu kassieren.

Der Grund für diese Gesetzesänderung waren die vielen Abo-Fallen im Internet. Wo beispielsweise ein gratis Bestellbutton den Verbraucher dazu verleitet hat etwas vermeintlich “kostenloses” zu bestellen. Die Kosten aber waren in den AGB`s versteckt.

 

Erlaubt sind zukünftig folgende Button-Beschriftungen, die direkt zum Kaufabschluss führen:

  • Zahlungspflichtig bestellen
  • Kostenpflichtig bestellen
  • Zahlungspflichtigen Vertrag schliessen
  • Kaufen

Nicht zulässig sind Beschriftungen wie: Anmeldung, Weiter, Bestellen, Bestellung abgeben.

Quelle T3N