Gewerblichen Facebook-Seiten Impressumspflicht
Laut einem neuen Urteil des Landgerichts Aschaffenburg, muss auch eine gewerbliche Facebookseite ein Impressum enthalten.
Das Gericht traf folgende Entscheidungen:
- Eine Facebookseite muss ein Impressum bereit halten.
- Ein Impressum muss unmittelbar erreichbar sein. Dafür reicht ein Link zum Impressum
- Sind auf der verlinkenden Seite andere Angaben über den Betreiber als im verlinkten Impressum vorhanden, muss im Impressum ausdrücklich klar gestellt werden, dass es auch für Facebook gilt.
- Ein Impressum muss leicht erkennbar sein. Der Bereich “Info” ist nicht als Impressum leicht erkennbar.