Gewerblichen Facebook-Seiten Impressumspflicht

Laut einem neuen Urteil des Landgerichts Aschaffenburg, muss auch eine gewerbliche Facebookseite ein Impressum enthalten.

Das Gericht traf folgende Entscheidungen:

  • Eine Facebookseite muss ein Impressum bereit halten.
  • Ein Impressum muss unmittelbar erreichbar sein. Dafür reicht ein Link zum Impressum
  • Sind auf der verlinkenden Seite andere Angaben über den Betreiber als im verlinkten Impressum vorhanden, muss im Impressum ausdrücklich klar gestellt werden, dass es auch für Facebook gilt.
  • Ein Impressum muss leicht erkennbar sein. Der Bereich “Info” ist nicht als Impressum leicht erkennbar.

Quelle: Schwenke und Dramburg